Mitgliedschaft


Satzung § 4


1.)Der Verein hat:
a.) aktive Mitglieder über 18 Jahre
b.) jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre
c.) passive Mitglieder (Anmerkung.: Welche ebenfalls beim WüLSchtzVerb
gemeldet sind.)
d.) Ehrenmitglieder.
2.) Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mitglied können alle
Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten
Leumund verfügen. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vereinsausschuss.
3.) Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält eine Mitgliedskarte( Anm.: Schützenpass
des WüLSchtzVerb), sowie auf Wunsch eine Satzung zum Selbstkostenpreis.
Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch seine Beitrittserklärung die
Satzung des Vereins anzuerkennen und zu achten.
4.) Mitglieder, welche sich um den Verein ganz besondere Verdienste erworben haben,
können von der Haupversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

 

 

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Jugendordnung Schützenverein.pdf
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DSGVO SVS.pdf
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